Fischen

Fischereirevier Waldner

A-9634 GUNDERSHEIM / KARNISCHE REGION / KÄRNTEN
10 KILOMETER GAIL, BEIDUFRIG BEFISCHBAR UND 15 KILOMETER NEBENFLÜSSE IN QUELLWASSERQUALITÄT

Informationen zur Sportfischerei
Die Gail mit ihren Nebengewässern ist ein gutbesetztes und gepflegtes Fischwasser. Um diesen Zustand unseren Sportfischgästen zu erhalten, sind folgende Einschränkungen notwendig:

  1. Catch and release – no kill
  2. Köder: Trocken- oder Naßfliege bis Hakengröße 14, Streamer, Flohkrebs, alles ohne Widerhaken. Für Flugangler: Vorfächerspitze nicht dünner als 0,14 mm. Mindesabstand zwischen den Fischern: 50 Meter.
  3. Die Verwendung von mehr als einem Köder ist nicht gestattet.
  4. Zurückzusetzende Fische sind mit nasser Hand vorsichtig zu lösen.
  5. Das Fischen mit Watstiefeln/Wathose ist nur in der Gail gestattet.
  6. Der Fischerei-Berechtigungsschein ist nicht übertragbar und auf Verlangen der mit der Aufsicht betrauten Person vorzuweisen.
  7. Das Landen der Fische mit Kescher ist wegen möglicher Krankeitsübertragung untersagt.
  8. Die allgemeinen fischereigesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten.
  9. Bei Übertretung einer Bestimmung wird die Fischereilizenz entzogen.
  10. Gefischt werden darf nur von Sonnenaufgang bis zum Einbruch der Dunkelheit.
  11. Fischereiberechtigung nur für Hausgäste

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